Stiften

Stifterin mit Engagement für Lichtenberg

Der Vorstand der Bürgerstiftung war sehr erfreut, als sich eine Lichtenberger Bürgerin wegen einer Zustiftung an uns wandte. Sie hatte sehr genau unsere Satzung gelesen und sich daraus ergebende Fragen erläutern lassen. Sie wohnt im Bezirk und kennt die soziale Situation genau. Mit einem größeren Beitrag hat sie das Stiftungsvermögen erhöht und trägt damit zur Finanzierung unterschiedlichster Projekte bei.

Zustiften kann Jede und Jeder. Dieses Geld kommt in das Grundstockvermögen der Bürgerstiftung  und Sie können damit nachhaltig Gutes tun.Das Vermögen bleibt ewig bestehen und nur die Erträge können genutzt werden.

Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann im Veranlagungszeitraum der Zustiftung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio zusätzlich zu den festgelegten Höchstbeiträgen zusätzlich abgezogen werden (§10b Einkommenssteuergesetz).

Setzen Sie die Bürgerstiftung als Erbe oder Miterbe ein, dann bleibt diese Summe von der Erbschaftssteuer befreit. Haben Sie selbst geerbt und stiften dieses Erbe bzw. einen Teil davon  innerhalb von zwei Jahren der Bürgerstiftung, dann wird Ihnen dafür die Erbschaftssteuer erlassen bzw. erstattet (§13 und 29 ErbStG)

Kontoverbindung:

Bürgerstiftung Lichtenberg
Berliner Volksbank
IBAN: DE04100900002046275007
BIC: BEVODEBB