Lichtenberger Bürgerstiftung erhält eine Zustiftung

Der Vorstand der Stiftung freut sich über eine Zustiftung in Höhe von 30.000 Euro.

Seit dem 29.9.2021 gibt es die Zustiftung „Haegert“.

Herr Ulrich Haegert hat sich intensiv mit der Arbeit der Stiftung, ihren Zielen und Ergebnissen befasst. Mit der Zustiftung können die in der Satzung genannten Zwecke finanziert werden.

Wir sagen Herrn Ulrich Haegert herzlichen Dank und wünschen uns, dass es weitere Zustifter*innen geben wird. Dabei ist die Höhe der Summe völlig egal.

Verabredet wurde auch, dass die „Lichtenberger Helden“ künftig aus der Zustiftung „Haegert“ finanziert werden.

Je höher das Stiftungsvermögen, umso größer der finanzielle Spielraum, den wir zur Unterstützung für Projekte haben.

Wer nicht zustiften möchte, kann natürlich auch spenden.

Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung waren
Michael Grunst, Bezirksbürgermeister,
Kirsten Falk, Stiftungsvorsitzende,
Ulrich Haegert, Zustifter,
Christina Emmrich, Vorstandsmitglied,
Torsten Adrian, Schriftführer
und Bernd Kirschner, stellv. Stiftungsvorsitzender
(auf dem Foto von links nach rechts) dabei.

Ich meine, unseren Gesichtern ist die Freude anzusehen.
Nochmals herzlichen Dank.

Christina Emmrich
Vorstandsmitglied

 


 

Stiften

Stifterin mit Engagement für Lichtenberg

Der Vorstand der Bürgerstiftung war sehr erfreut, als sich eine Lichtenberger Bürgerin wegen einer Zustiftung an uns wandte. Sie hatte sehr genau unsere Satzung gelesen und sich daraus ergebende Fragen erläutern lassen. Sie wohnt im Bezirk und kennt die soziale Situation genau. Mit einem größeren Beitrag hat sie das Stiftungsvermögen erhöht und trägt damit zur Finanzierung unterschiedlichster Projekte bei.

Zustiften kann Jede und Jeder. Dieses Geld kommt in das Grundstockvermögen der Bürgerstiftung  und Sie können damit nachhaltig Gutes tun.Das Vermögen bleibt ewig bestehen und nur die Erträge können genutzt werden.

Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann im Veranlagungszeitraum der Zustiftung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio zusätzlich zu den festgelegten Höchstbeiträgen zusätzlich abgezogen werden (§10b Einkommenssteuergesetz).

Setzen Sie die Bürgerstiftung als Erbe oder Miterbe ein, dann bleibt diese Summe von der Erbschaftssteuer befreit. Haben Sie selbst geerbt und stiften dieses Erbe bzw. einen Teil davon  innerhalb von zwei Jahren der Bürgerstiftung, dann wird Ihnen dafür die Erbschaftssteuer erlassen bzw. erstattet (§13 und 29 ErbStG)

Kontoverbindung:

Bürgerstiftung Lichtenberg
Berliner Volksbank
IBAN: DE04100900002046275007
BIC: BEVODEBB